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Geerbte Immobilie verkaufen

Eine geerbte Immobilie verkaufen Sie in der Regel in sieben Schritten: Erbe annehmen, Eigentum per Erbschein oder Testament nachweisen, Grundbuch berichtigen, Wert ermitteln, Steuerfragen klären, vermarkten und beim Notar verkaufen. Entscheidend sind drei Fristen – die Ausschlagung (6 Wochen ab Kenntnis), die gebührenfreie Grundbuchberichtigung (2 Jahre) und die Spekulationsfrist (10 Jahre ab Kauf durch den Erblasser). Dieser Leitfaden führt Sie mit Fristen-Tabelle, Steuer-Überblick und Checkliste durch den gesamten Ablauf.

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Kurz & knapp: Nach dem Erbfall klären Sie zuerst, ob Sie das Erbe annehmen – ausschlagen können Sie nur binnen 6 Wochen beim Nachlassgericht. Danach weisen Sie Ihr Eigentum per Erbschein oder notariellem Testament nach und lassen das Grundbuch berichtigen (die ersten 2 Jahre gebührenfrei). Erst dann folgen Bewertung, Steuerprüfung und Verkauf. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab (Kinder 400.000 €, Ehepartner 500.000 €); ob Spekulationssteuer anfällt, von der Haltedauer und Selbstnutzung.

Ablauf in 7 Schritten

  1. Erbe annehmen oder ausschlagen. Ist der Nachlass überschuldet, schlagen Sie binnen 6 Wochen aus (siehe Erste Schritte als Erbe).
  2. Eigentum nachweisen per Erbschein oder notariellem Testament.
  3. Grundbuch berichtigen – in den ersten 2 Jahren gebührenfrei.
  4. Verkehrswert ermitteln (was der Verkehrswert bedeutet) – wichtig auch fürs Finanzamt.
  5. Steuern prüfen: Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer.
  6. Vermarkten: Unterlagen und Energieausweis bereitstellen.
  7. Verkaufen beim Notar – bei mehreren Erben freihändig statt per Versteigerung.

Fristen & Pflichten auf einen Blick

AufgabeFristZuständig
Erbe ausschlagen (falls überschuldet)6 Wochen ab KenntnisNachlassgericht
Grundbuch berichtigen2 Jahre gebührenfreiGrundbuchamt
Erwerb beim Finanzamt anzeigen3 MonateErbe
Spekulationsfrist beachten10 Jahre ab Kauf des Erblassers–
Energieausweis bereithaltenspätestens zur BesichtigungVerkäufer

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Quellen u. a.: Verbraucherzentrale, GNotKG, ErbStG, EStG.

Erbschaft- und Spekulationssteuer verständlich

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom persönlichen Freibetrag ab:

VerwandtschaftFreibetrag
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €
Kinder / Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, Übrige20.000 €

Familienheim-Befreiung: Erbt der Ehepartner das selbstgenutzte Familienheim und bewohnt es zehn Jahre weiter selbst, bleibt es steuerfrei – bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche. Zieht man vorher aus, entfällt die Befreiung rückwirkend (außer bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit).

Spekulationssteuer: Beim Verkauf zählt die „Fußstapfentheorie“ – die 10-Jahres-Frist läuft ab dem Kauf durch den Erblasser, nicht ab dem Erbfall. Hat der Erblasser (oder Sie) die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt, ist der Verkauf sofort steuerfrei. Fallen ausnahmsweise beide Steuern an, mildert § 35b EStG die Doppelbelastung. Details: Erbschaftsteuer & Spekulationssteuer.

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Quellen u. a.: § 16 & § 13 ErbStG, § 23 & § 35b EStG.

Verkaufen in der Erbengemeinschaft

Gehört die Immobilie mehreren Erben, ist der Verkauf eine Verfügung über den Nachlass und erfordert die Zustimmung aller Miterben. Einigen Sie sich, ist der freihändige Verkauf am Markt fast immer die beste Lösung – er bringt deutlich mehr als eine Versteigerung. Alternativ zahlt ein Miterbe die anderen aus. Kommt keine Einigung zustande, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung.

Ausführlich: Erbengemeinschaft: Haus verkaufen und Teilungsversteigerung – Ablauf & vermeiden.

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Häufige Fragen

Wie schnell muss ich eine geerbte Immobilie verkaufen?

Es gibt keine gesetzliche Frist für den Verkauf selbst. Zeitkritisch sind andere Dinge: die Ausschlagung (6 Wochen ab Kenntnis), die gebührenfreie Grundbuchberichtigung (2 Jahre) sowie laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung, die weiterlaufen.

Wann ist der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei?

Wenn der Erblasser oder Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben, oder wenn seit dem Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre vergangen sind. Andernfalls kann auf den Gewinn Spekulationssteuer anfallen.

Brauche ich einen Erbschein, um verkaufen zu können?

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit eindeutiger Erbfolge vor, akzeptiert das Grundbuchamt das häufig ohne Erbschein. Ohne Testament ist in der Regel ein Erbschein nötig.

Wie verkaufen wir, wenn wir mehrere Erben sind?

Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen. Einigen Sie sich, ist der freihändige Verkauf die beste Lösung. Ein einzelner Erbe kann nur seinen Anteil verkaufen oder – als letztes Mittel – eine Teilungsversteigerung beantragen.

Muss ich das Erbe überhaupt annehmen?

Nein. Ist der Nachlass überschuldet, können Sie ihn binnen sechs Wochen beim Nachlassgericht ausschlagen. Mit der Ausschlagung verzichten Sie allerdings auf das gesamte Erbe, nicht nur auf die Immobilie.

Was ist meine geerbte Immobilie wert?

Das hängt von Lage, Zustand, Baujahr und Markt ab. Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie bei Nestwert online in wenigen Minuten – der Verkehrswert ist zugleich für das Finanzamt relevant.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.