Ratgeber & Wissen

Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung ist das letzte Mittel, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, wenn sich die Miterben nicht auf einen Verkauf einigen. Jeder Miterbe kann sie – unabhängig von der Größe seines Anteils – beim Amtsgericht beantragen. Der Nachteil: Versteigerte Immobilien erzielen oft 20–30 % unter Marktwert, und das Verfahren dauert meist 6–12 Monate. Ein freihändiger Verkauf ist fast immer die bessere Wahl.

Teilungsversteigerung am Amtsgericht
Kostenlos bewerten

Das Wichtigste in Kürze

Kurz & knapp: Jeder Miterbe kann die Teilungsversteigerung allein beim Amtsgericht beantragen, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie gilt aber als letztes Mittel: 6–12 Monate Dauer und häufig 20–30 % weniger Erlös als beim freien Verkauf. Wer sich einigt, verkauft besser freihändig.

Ablauf am Amtsgericht

Antragsberechtigt ist jeder Miterbe, unabhängig von seinem Anteil. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Immobilie. Nach dem Antrag ordnet das Gericht die Versteigerung an, bestellt einen Gutachter und setzt den Verkehrswert fest. Am Versteigerungstermin erhält der Höchstbietende den Zuschlag. Den Erlös verteilt ein Teilungsplan – oder er wird hinterlegt, bis sich die Erben über die Auseinandersetzung einigen.

Kosten und Dauer

PunktGrößenordnung
Verfahrensdauermeist 6–12 Monate
Erlös gegenüber Marktwerthäufig 20–30 % niedriger
Gerichts- & Gutachterkostennach Verfahrenswert, werden vom Erlös getragen
Antragsberechtigungjeder Miterbe, unabhängig vom Anteil

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Grundlage: Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG).

Warum ein freihändiger Verkauf meist besser ist

Beim freihändigen Verkauf bestimmen die Erben Preis, Käufer und Zeitpunkt selbst – und erzielen in aller Regel deutlich mehr als bei einer Versteigerung, bei der Schnäppchenjäger den Ton angeben. Die Teilungsversteigerung sollte daher nur dann in Betracht kommen, wenn wirklich keine Einigung möglich ist. Oft genügt ein neutraler Moderator, um die Erbengemeinschaft doch noch zu einer gemeinsamen Verkaufslösung zu führen.

So wenden Sie die Versteigerung ab

Nestwert moderiert und verkauft

Bevor es zur Versteigerung kommt, hilft Nestwert der Erbengemeinschaft mit einem neutralen Wert und einem koordinierten Verkauf – für einen höheren Erlös und weniger Streit. Bewertung und Erstgespräch sind kostenlos.

🔒 Kostenlos & unverbindlich. Bewertung und Erstgespräch sind bei Nestwert immer gratis. Sie entscheiden frei, ob und wann Sie verkaufen.

Häufige Fragen

Wer kann eine Teilungsversteigerung beantragen?

Jeder Miterbe kann sie allein beantragen, unabhängig von der Größe seines Erbanteils. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Immobilie.

Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?

In der Regel sechs bis zwölf Monate, von der Antragstellung bis zum Zuschlag – je nach Gericht und Verfahren auch länger.

Wie viel bringt eine Teilungsversteigerung?

Oft 20–30 % weniger als ein freihändiger Verkauf, weil im Versteigerungstermin selten der volle Marktpreis erzielt wird.

Kann man eine Teilungsversteigerung stoppen?

Ja, wenn sich die Miterben doch noch einigen – etwa auf einen freihändigen Verkauf oder eine Auszahlung. Ein Einstellungsantrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was passiert mit dem Erlös?

Er wird nach einem Teilungsplan unter den Erben verteilt. Können sie sich nicht einigen, hinterlegt das Gericht den Erlös, bis eine Einigung vorliegt.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Finden Sie es kostenlos und unverbindlich heraus – in 60 Sekunden.

Bewertung starten

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.