Ratgeber & Wissen

Verkehrswert geerbte Immobilie fürs Finanzamt

Für die Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt einen Wert Ihrer geerbten Immobilie an – ermittelt in einem typisierten Verfahren (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert). Weil dabei individuelle Mängel oft unberücksichtigt bleiben, fällt der Wert nicht selten zu hoch aus. Über § 198 BewG dürfen Sie einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen – per qualifiziertem Gutachten oder durch einen zeitnahen Verkauf. Das kann die Steuer spürbar senken.

Verkehrswertgutachten einer geerbten Immobilie für das Finanzamt
Kostenlos bewerten

Das Wichtigste in Kürze

Kurz & knapp: Das Finanzamt bewertet Ihre geerbte Immobilie typisiert – der Wert fällt oft zu hoch aus. Nach § 198 BewG dürfen Sie einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen: entweder per qualifiziertem Gutachten (öffentlich bestellter/vereidigter Sachverständiger, Gutachterausschuss oder ISO-17024) oder durch einen zeitnahen Verkauf (binnen 12 Monaten um den Stichtag). Gelingt der Nachweis, muss das Finanzamt den niedrigeren Wert ansetzen.

Wie das Finanzamt bewertet

Das Finanzamt ermittelt den Wert nach dem Bewertungsgesetz – je nach Objekt im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Diese Verfahren arbeiten mit pauschalen Annahmen und berücksichtigen den tatsächlichen Verkehrswert – etwa Sanierungsstau, Baumängel oder eine ungünstige Lage – nur eingeschränkt. Deshalb liegt der angesetzte Wert häufig über dem realen Marktwert.

Wert zu hoch? Niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG)

§ 198 BewG gibt Ihnen ausdrücklich das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Zwei Wege sind anerkannt:

WegVoraussetzung
Qualifiziertes Gutachten (§ 198 Abs. 2)von öffentlich bestelltem/vereidigtem Sachverständigen, Gutachterausschuss oder ISO-17024-Gutachter – so, dass das Finanzamt es ohne weiteren Gutachter verwerten kann
Zeitnaher Verkauf (§ 198 Abs. 3)Verkauf unter fremden Dritten zu marktüblichen Bedingungen innerhalb von 12 Monaten vor oder nach dem Stichtag

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Grundlage: § 198 Bewertungsgesetz (BewG).

So gehen Sie vor

  1. Feststellungsbescheid prüfen: den vom Finanzamt angesetzten Wert mit dem realen Marktwert vergleichen.
  2. Nachweis wählen: qualifiziertes Gutachten beauftragen oder einen zeitnahen Verkaufspreis heranziehen.
  3. Fristen wahren: gegen den Bescheid ggf. innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
  4. Wert durchsetzen: bei erfolgreichem Nachweis setzt das Finanzamt den niedrigeren Wert an – die Erbschaftsteuer sinkt.

Checkliste

Nestwert liefert die Marktwert-Basis

Nestwert ermittelt kostenlos eine realistische Markteinschätzung Ihrer geerbten Immobilie – eine gute erste Grundlage, um den Wert des Finanzamts einzuordnen. Für den förmlichen Nachweis nach § 198 BewG ist ein qualifiziertes Gutachten erforderlich.

🔒 Kostenlos & unverbindlich. Bewertung und Erstgespräch sind bei Nestwert immer gratis. Sie entscheiden frei, ob und wann Sie verkaufen.

Häufige Fragen

Wie ermittelt das Finanzamt den Wert einer geerbten Immobilie?

Typisiert nach dem Bewertungsgesetz – im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Individuelle Mängel bleiben dabei oft unberücksichtigt, weshalb der Wert häufig zu hoch ausfällt.

Kann ich mich gegen einen zu hohen Wert wehren?

Ja. Nach § 198 BewG dürfen Sie einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen – per qualifiziertem Gutachten oder durch einen zeitnahen Verkauf. Dann muss das Finanzamt den niedrigeren Wert ansetzen.

Welches Gutachten erkennt das Finanzamt an?

Ein qualifiziertes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, des Gutachterausschusses oder eines ISO-17024-akkreditierten Gutachters – so, dass es ohne weiteren Sachverständigen verwertbar ist.

Zählt ein Verkauf als Wertnachweis?

Ja. Ein zu marktüblichen Bedingungen erzielter Verkaufspreis innerhalb von zwölf Monaten vor oder nach dem Stichtag gilt nach § 198 Abs. 3 BewG als Nachweis des niedrigeren Werts.

Reicht die kostenlose Nestwert-Bewertung fürs Finanzamt?

Sie ist eine gute Orientierung, um den Wert einzuordnen. Für den förmlichen Nachweis nach § 198 BewG verlangt das Finanzamt ein qualifiziertes Gutachten.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Finden Sie es kostenlos und unverbindlich heraus – in 60 Sekunden.

Bewertung starten

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.