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Erbschaftssteuer auf Immobilien

Beim Erben einer Immobilie kann Erbschaftsteuer anfallen – ob und wie viel, hängt vom Verwandtschaftsgrad, vom Wert und vom persönlichen Freibetrag ab. Ehepartner haben 500.000 € frei, Kinder 400.000 €. Selbst genutzte Familienheime können unter Bedingungen ganz steuerfrei bleiben.

Erbschaftssteuer
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Das Wichtigste in Kürze

Kurz & knapp: Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Nur der Wert oberhalb des Freibetrags wird besteuert. Ein selbst genutztes Familienheim kann für Ehepartner (10 Jahre Selbstnutzung) und Kinder (bis 200 m²) ganz steuerfrei bleiben.

Freibeträge nach Verwandtschaft

VerwandtschaftFreibetrag
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €
Kinder / Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern & Großeltern (im Erbfall)100.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, Übrige20.000 €

Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 €. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – auch für Schenkungen zu Lebzeiten.

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Grundlage: § 16 ErbStG.

Steuerklassen & Steuersätze

Der Steuersatz richtet sich nach Steuerklasse und steuerpflichtigem Erwerb. Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern) beginnt bei 11 %, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen) und III (Übrige) sind höher. Besteuert wird nur der Betrag oberhalb des Freibetrags.

Familienheim: steuerfrei bei Selbstnutzung

Erbt der Ehepartner das selbstgenutzte Familienheim und bewohnt es zehn Jahre weiter selbst, bleibt es – unabhängig vom Wert – steuerfrei. Für Kinder gilt die Befreiung bis 200 m² Wohnfläche. Voraussetzung: Der Erblasser hat bis zuletzt selbst darin gewohnt und der Erbe zieht unverzüglich ein. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der zehn Jahre aufgegeben, entfällt die Befreiung rückwirkend – außer bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Grundlage: § 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG.

Was beim Verkauf gilt

Für die Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert fürs Finanzamt maßgeblich. Fällt der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch aus, dürfen Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachweisen. Wer verkauft, sollte zusätzlich die Spekulationssteuer im Blick behalten. Den kompletten Ablauf zeigt der Leitfaden geerbte Immobilie verkaufen.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und Übrige 20.000 €. Nur der Wert oberhalb des Freibetrags wird besteuert.

Ist ein geerbtes Haus steuerfrei?

Ein selbst genutztes Familienheim kann steuerfrei bleiben: für Ehepartner bei zehnjähriger Selbstnutzung unabhängig vom Wert, für Kinder bis 200 m² Wohnfläche.

Wie hoch ist der Steuersatz?

In Steuerklasse I (enge Familie) beginnt er bei 11 % und steigt mit dem Erwerb. Steuerklasse II und III sind höher. Besteuert wird nur der Betrag über dem Freibetrag.

Welcher Wert wird für die Steuer angesetzt?

Der Verkehrswert der Immobilie. Ist der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert per Gutachten oder zeitnahem Verkauf nachweisen.

Kann ich Erbschaftssteuer durch Schenkung sparen?

Häufig ja: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre nutzen. Eine frühzeitige Schenkung zu Lebzeiten kann die spätere Steuerlast senken – die Gestaltung sollte ein Steuerberater begleiten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.