Das Wichtigste in Kürze
Selbst genutzt = meist steuerfrei
Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei – unabhängig von der Haltedauer.
Die 10-Jahres-Frist
Bei vermieteten Immobilien ist der Verkauf nach Ablauf von zehn Jahren seit dem Kauf üblicherweise steuerfrei. Vorher wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Geerbte Immobilien: Fußstapfentheorie
Bei einer geerbten Immobilie übernehmen Sie die Besitzzeit des Erblassers: Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dessen Kauf, nicht mit dem Erbfall. Hatte der Erblasser die Immobilie also lange, ist der Verkauf oft sofort steuerfrei. Fallen ausnahmsweise Spekulations- und Erbschaftsteuer zusammen an, mildert § 35b EStG die Doppelbelastung.
Im Zweifel zum Steuerberater
Da es auf Ihre persönliche Situation ankommt, sollten Sie konkrete Fragen mit einem Steuerberater klären. Nestwert ermittelt den Marktwert kostenlos.
Häufige Fragen
Bei Selbstnutzung (Verkaufsjahr + 2 Vorjahre) oder nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist seit dem Kauf.
Sie läuft ab dem Kauf durch den Erblasser, nicht ab dem Erbfall („Fußstapfentheorie“). Dessen Besitzzeit wird Ihnen angerechnet.
Sie richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem erzielten Gewinn. Ein Steuerberater rechnet es genau aus.
Für diesen Fall sieht § 35b EStG eine Steuerermäßigung vor, die in der Einkommensteuererklärung beantragt werden muss.
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Bewertung startenHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

