Immobilie verkaufen

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Ob beim Verkauf Ihrer Immobilie Spekulationssteuer anfällt, hängt vor allem davon ab, ob Sie selbst darin gewohnt haben und wie lange die Immobilie in Ihrem Besitz war. Bei geerbten Immobilien zählt dabei die Besitzzeit des Erblassers mit.

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf
Kostenlos bewerten

Das Wichtigste in Kürze

Kurz & knapp: Der Verkauf ist steuerfrei, wenn Sie (oder der Erblasser) die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben – oder wenn seit dem Kauf mehr als zehn Jahre vergangen sind. Bei geerbten Immobilien läuft die 10-Jahres-Frist ab dem Kauf durch den Erblasser („Fußstapfentheorie“), nicht ab dem Erbfall.

Selbst genutzt = meist steuerfrei

Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei – unabhängig von der Haltedauer.

Die 10-Jahres-Frist

Bei vermieteten Immobilien ist der Verkauf nach Ablauf von zehn Jahren seit dem Kauf üblicherweise steuerfrei. Vorher wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Geerbte Immobilien: Fußstapfentheorie

Bei einer geerbten Immobilie übernehmen Sie die Besitzzeit des Erblassers: Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dessen Kauf, nicht mit dem Erbfall. Hatte der Erblasser die Immobilie also lange, ist der Verkauf oft sofort steuerfrei. Fallen ausnahmsweise Spekulations- und Erbschaftsteuer zusammen an, mildert § 35b EStG die Doppelbelastung.

Im Zweifel zum Steuerberater

Da es auf Ihre persönliche Situation ankommt, sollten Sie konkrete Fragen mit einem Steuerberater klären. Nestwert ermittelt den Marktwert kostenlos.

🔒 Kostenlos & unverbindlich. Bewertung und Erstgespräch sind bei Nestwert immer gratis. Sie entscheiden frei, ob und wann Sie verkaufen.

Häufige Fragen

Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Bei Selbstnutzung (Verkaufsjahr + 2 Vorjahre) oder nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist seit dem Kauf.

Wie wird die Frist bei geerbten Immobilien berechnet?

Sie läuft ab dem Kauf durch den Erblasser, nicht ab dem Erbfall („Fußstapfentheorie“). Dessen Besitzzeit wird Ihnen angerechnet.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Sie richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem erzielten Gewinn. Ein Steuerberater rechnet es genau aus.

Was ist, wenn Erbschaft- und Spekulationssteuer zusammentreffen?

Für diesen Fall sieht § 35b EStG eine Steuerermäßigung vor, die in der Einkommensteuererklärung beantragt werden muss.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Finden Sie es kostenlos und unverbindlich heraus – in 60 Sekunden.

Bewertung starten

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.