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Haus geerbt – was tun?

Haben Sie ein Haus geerbt, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor: Nachlass sichten und entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen (Ausschlagung nur binnen 6 Wochen), Eigentum per Erbschein oder Testament nachweisen, Grundbuch berichtigen (2 Jahre gebührenfrei), Wert ermitteln, Steuern prüfen und dann über Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung entscheiden. Diese Checkliste führt Sie nach Dringlichkeit sortiert durch alle Aufgaben.

Geerbtes Haus – Checkliste für Erben
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Das Wichtigste zuerst

Kurz & knapp: Am dringendsten ist die Frage, ob Sie das Erbe annehmen – ist der Nachlass überschuldet, müssen Sie binnen 6 Wochen ausschlagen. Alles Weitere (Erbschein, Grundbuch, Bewertung, Steuer, Verkauf) hat mehr Zeit, sollte aber strukturiert erfolgen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann ein geerbtes Haus verkauft sein muss – laufende Kosten sprechen aber für zügiges Handeln.

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Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Frist zur Ausschlagung: § 1944 BGB (6 Wochen, bei Auslandsbezug 6 Monate).

Kurzfristig (bis ca. 6 Monate)

Mittelfristig: Steuer & Verkauf

Fristen-Überblick

AufgabeFrist
Erbe ausschlagen6 Wochen ab Kenntnis
Erwerb beim Finanzamt anzeigen3 Monate
Grundbuch gebührenfrei berichtigen2 Jahre
Spekulationsfrist (ab Kauf Erblasser)10 Jahre

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Quellen u. a.: § 1944 BGB, § 30 ErbStG, GNotKG, § 23 EStG.

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Von der Bewertung über Unterlagen und Haushaltsauflösung bis zum Verkauf: Nestwert koordiniert alles aus einer Hand – diskret und mit festem Ansprechpartner. Die Bewertung ist kostenlos.

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Häufige Fragen

Muss ein geerbtes Haus innerhalb einer bestimmten Frist verkauft werden?

Nein, für den Verkauf selbst gibt es keine gesetzliche Frist. Wichtig sind aber die Ausschlagungsfrist (6 Wochen), die gebührenfreie Grundbuchberichtigung (2 Jahre) und laufende Kosten, die weiterlaufen.

Was ist der allererste Schritt nach dem Erbfall?

Den Nachlass sichten und entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen. Ist es überschuldet, müssen Sie binnen sechs Wochen beim Nachlassgericht ausschlagen.

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nicht zwingend. Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag lässt sich die Erbfolge oft auch ohne Erbschein nachweisen. Ohne Testament ist meist ein Erbschein erforderlich.

Was kostet die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall?

Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Berichtigung des Grundbuchs gebührenfrei. Danach fallen Gebühren nach dem Nachlasswert an.

Sollten wir das geerbte Haus verkaufen oder vermieten?

Das hängt von Liquiditätsbedarf, Zustand, Steuer und der Einigkeit der Erben ab. Eine neutrale Bewertung schafft die Entscheidungsgrundlage – Nestwert erstellt sie kostenlos.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.