Das Wichtigste zuerst
Sofort erledigen (Woche 1–6)
- ☐Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen (mehrfach)
- ☐Testament suchen / beim Nachlassgericht erfragen
- ☐Nachlass grob sichten: Vermögen und Schulden
- ☐Bei Überschuldung: Erbe binnen 6 Wochen ausschlagen
- ☐Laufende Verträge & Kosten (Strom, Versicherung, Grundsteuer) im Blick behalten
Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Frist zur Ausschlagung: § 1944 BGB (6 Wochen, bei Auslandsbezug 6 Monate).
Kurzfristig (bis ca. 6 Monate)
- ☐Erbschein beantragen oder notarielles Testament nutzen
- ☐Grundbuch berichtigen lassen (2 Jahre gebührenfrei)
- ☐Erwerb dem Finanzamt anzeigen (innerhalb von 3 Monaten)
- ☐Verkehrswert ermitteln lassen
- ☐Bei mehreren Erben: Erbengemeinschaft abstimmen
Mittelfristig: Steuer & Verkauf
- ☐Erbschaftsteuer-Freibeträge & Familienheim-Befreiung prüfen
- ☐Spekulationssteuer: 10-Jahres-Frist des Erblassers prüfen
- ☐Entscheidung: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen
- ☐Unterlagen & Energieausweis zusammenstellen
- ☐Haushaltsauflösung / Entrümpelung organisieren
- ☐Verkauf starten – kostenlose Bewertung als erster Schritt
Fristen-Überblick
| Aufgabe | Frist |
|---|---|
| Erbe ausschlagen | 6 Wochen ab Kenntnis |
| Erwerb beim Finanzamt anzeigen | 3 Monate |
| Grundbuch gebührenfrei berichtigen | 2 Jahre |
| Spekulationsfrist (ab Kauf Erblasser) | 10 Jahre |
Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Quellen u. a.: § 1944 BGB, § 30 ErbStG, GNotKG, § 23 EStG.
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Von der Bewertung über Unterlagen und Haushaltsauflösung bis zum Verkauf: Nestwert koordiniert alles aus einer Hand – diskret und mit festem Ansprechpartner. Die Bewertung ist kostenlos.
Häufige Fragen
Nein, für den Verkauf selbst gibt es keine gesetzliche Frist. Wichtig sind aber die Ausschlagungsfrist (6 Wochen), die gebührenfreie Grundbuchberichtigung (2 Jahre) und laufende Kosten, die weiterlaufen.
Den Nachlass sichten und entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen. Ist es überschuldet, müssen Sie binnen sechs Wochen beim Nachlassgericht ausschlagen.
Nicht zwingend. Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag lässt sich die Erbfolge oft auch ohne Erbschein nachweisen. Ohne Testament ist meist ein Erbschein erforderlich.
Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Berichtigung des Grundbuchs gebührenfrei. Danach fallen Gebühren nach dem Nachlasswert an.
Das hängt von Liquiditätsbedarf, Zustand, Steuer und der Einigkeit der Erben ab. Eine neutrale Bewertung schafft die Entscheidungsgrundlage – Nestwert erstellt sie kostenlos.
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Bewertung startenHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

