Immer erforderlich
Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse und Wohn-/Nutzflächenberechnung.
Bei Eigentumswohnungen
Zusätzlich Teilungserklärung, Eigentümerprotokolle und Hausgeld-/Nebenkostenabrechnungen.
Nestwert hilft
Fehlt etwas, unterstützt Nestwert beim Anfordern bei Grundbuchamt, Bauamt oder Hausverwaltung.
Häufige Fragen
Beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) – als Eigentümer mit berechtigtem Interesse.
Ja, er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
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Bewertung startenHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
