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Immobilien-Lexikon A–Z

Die wichtigsten Begriffe rund um Immobilienbewertung und -verkauf – von A wie Auflassung bis Z wie Zwangsversteigerung, kurz und verständlich erklärt.

A

Auflassung

Die notariell beurkundete Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.

Auflassungsvormerkung

Eine Vormerkung im Grundbuch, die den Käufer ab Vertragsschluss bis zur Eigentumsumschreibung absichert – die Immobilie kann dann nicht mehr anderweitig verkauft werden.

B

Bauträger

Ein Unternehmen, das Grundstücke bebaut und die fertigen Immobilien verkauft. Häufiger Käufer von Grundstücken und Bauland.

Bebauungsplan

Ein kommunaler Plan, der festlegt, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf (Art und Maß der baulichen Nutzung). Entscheidend für den Grundstückswert.

Bodenrichtwert

Ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden je Quadratmeter, ermittelt vom Gutachterausschuss. Orientierung, aber keine individuelle Bewertung.

C

Courtage

Anderes Wort für die Maklerprovision – die Vergütung des Maklers, die bei Nestwert nur im Erfolgsfall anfällt.

E

Energieausweis

Pflichtdokument beim Verkauf, das die Energieeffizienz eines Gebäudes ausweist. Muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Mehr: Energieausweis.

Erbbaurecht

Das Recht, auf einem fremden Grundstück gegen einen Erbbauzins zu bauen. Eigentum an Gebäude und Grundstück fallen dabei auseinander.

Erschließung

Die Anbindung eines Grundstücks an Straßen, Wasser, Abwasser und Strom. Ein voll erschlossenes Grundstück ist mehr wert als ein unerschlossenes.

Ertragswertverfahren

Bewertungsverfahren für vermietete Objekte auf Basis der Mieterträge. Details: Ertragswertverfahren.

Exposé

Die Verkaufsunterlage einer Immobilie mit Fotos, Grundrissen, Eckdaten und Beschreibung – die Visitenkarte des Objekts gegenüber Interessenten.

F

Flurstück

Die kleinste amtlich vermessene Einheit eines Grundstücks im Liegenschaftskataster, eindeutig über Flur und Flurstücksnummer bezeichnet.

G

Grundbuch

Das amtliche Register, in dem Eigentum und Belastungen einer Immobilie eingetragen sind. Siehe Grundbuchauszug.

Grunderwerbsteuer

Eine einmalige Steuer beim Immobilienkauf (je Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises), die in der Regel der Käufer trägt.

Grundschuld

Ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht, das ein Darlehen absichert. Beim Verkauf wird sie meist aus dem Kaufpreis abgelöst.

H

Hausgeld

Das monatliche Wohngeld, das Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Hausverwaltung zahlen (Betriebskosten + Rücklage).

I

Instandhaltungsrücklage

Angespartes Gemeinschaftsvermögen einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen. Ein guter Rücklagenstand ist ein Verkaufsargument.

K

Kaufvertrag

Der notariell beurkundete Vertrag, mit dem eine Immobilie verkauft wird. Ablauf: Kaufvertrag Immobilie.

L

Liegenschaftszins

Der marktübliche Zinssatz, mit dem im Ertragswertverfahren die Mieterträge auf den heutigen Wert abgezinst werden.

M

Maklerprovision

Die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers, üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Mehr: Maklerprovision.

Maklervertrag

Die Vereinbarung zwischen Eigentümer und Makler über Auftrag, Laufzeit und Provision. Mehr: Maklervertrag.

N

Nießbrauch

Das Recht, eine Immobilie zu nutzen oder zu vermieten und die Erträge zu behalten, ohne Eigentümer zu sein – oft bei einer Schenkung vorbehalten.

Notar

Die neutrale Amtsperson, die den Kaufvertrag beurkundet und die Abwicklung (Vormerkung, Lastenfreistellung, Eigentumsumschreibung) überwacht.

R

Reservierungsvereinbarung

Eine Abrede, mit der ein Objekt für einen Interessenten zurückgehalten wird. Sie ist rechtlich begrenzt wirksam und ersetzt keinen Kaufvertrag.

S

Sachwertverfahren

Bewertung über Boden- und Gebäudewert, vor allem für eigengenutzte Häuser ohne Vergleichswerte. Details: Sachwertverfahren.

Spekulationssteuer

Steuer auf den Gewinn beim Verkauf innerhalb der zehnjährigen Frist (bei Vermietung). Mehr: Spekulationssteuer.

T

Teilungserklärung

Das Dokument, das ein Gebäude in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufteilt – Pflichtunterlage beim Wohnungsverkauf. Mehr: Teilungserklärung.

V

Vergleichswertverfahren

Bewertung über tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Objekte – Standard bei Wohnungen und Häusern. Mehr: Vergleichswertverfahren.

Verkehrswert

Der zum Stichtag am Markt erzielbare Preis einer Immobilie (Marktwert). Mehr: Verkehrswert ermitteln.

Vorfälligkeitsentschädigung

Ausgleich an die Bank, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst wird. Mehr: Vorfälligkeitsentschädigung.

Vorkaufsrecht

Das Recht eines Dritten (z. B. Mieter oder Gemeinde), bei einem Verkauf zu den vereinbarten Bedingungen vorrangig zu kaufen.

W

Wegerecht

Das Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren, um das eigene zu erreichen – meist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert.

Wertgutachten

Eine ausführliche, schriftliche Wertermittlung durch einen Sachverständigen. Wann nötig: Wertgutachten.

Wohnflächenberechnung

Die Ermittlung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – Grundlage für Preis und Vergleich. Fehler hier kosten oder bringen bares Geld.

Wohnrecht

Das Recht, eine Immobilie selbst zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein – häufig bei Übertragung an Kinder vereinbart.

Z

Zwangsversteigerung

Die gerichtliche Verwertung einer Immobilie, meist nach Zahlungsausfall des Eigentümers. Ein freihändiger Verkauf ist fast immer die bessere Alternative.

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Hinweis: Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.