Das Wichtigste in Kürze
Wann Sie einen Erbschein brauchen
Ein Erbschein ist nötig, wenn Sie gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt Ihre Erbenstellung nachweisen müssen – etwa um eine geerbte Immobilie zu verkaufen oder das Grundbuch zu berichtigen. Nicht nötig ist er häufig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit eindeutiger Erbfolge vorliegt – dann genügt oft die Verfügung samt Eröffnungsprotokoll.
Was ein Erbschein kostet
Es fallen zwei Gebühren an – eine für die Erteilung und eine für die eidesstattliche Versicherung. Beide richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Als grobe Orientierung:
| Nachlasswert | ungefähre Gesamtkosten |
|---|---|
| 10.000 € | ca. 150 € |
| 50.000 € | ca. 330 € |
| 100.000 € | ca. 546 € |
| 250.000 € | ca. 1.070 € |
| 500.000 € | ca. 1.870 € |
Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Berechnung nach GNotKG (zwei 1,0-Gebühren). Werte gerundet, ohne Gewähr.
Wie lange es dauert
In einfachen Fällen – ein Erbe, vollständige Unterlagen, klares Testament – liegt der Erbschein oft schon nach 2–3 Wochen vor. Im Regelfall sind es 4–12 Wochen. Streit über die Erbfolge, fehlende Urkunden, Auslandsbezug oder mehrere Beteiligte können das Verfahren auf mehrere Monate verlängern. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Checkliste: Erbschein beantragen
- ☐Zuständiges Nachlassgericht ermitteln
- ☐Sterbeurkunde besorgen
- ☐Testament / Erbvertrag bereithalten (falls vorhanden)
- ☐Nachlasswert grob ermitteln (auch für die Gebühren)
- ☐Angaben zu allen Miterben zusammenstellen
- ☐Antrag stellen & eidesstattliche Versicherung abgeben
- ☐Prüfen, ob ein notarielles Testament den Erbschein ersetzt
Nestwert begleitet den Immobilienteil
Den Erbschein beantragen Sie selbst oder über einen Notar. Sobald Ihre Erbenstellung feststeht, übernimmt Nestwert Bewertung, Unterlagen und Verkauf der geerbten Immobilie – kostenlos in der Bewertung und aus einer Hand.
Häufige Fragen
Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen – persönlich, schriftlich oder über einen Notar.
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und umfassen zwei Gebühren (Erteilung und eidesstattliche Versicherung). Bei 100.000 € Nachlass sind es rund 546 €, bei 500.000 € rund 1.870 €.
Meist vier bis zwölf Wochen. In einfachen Fällen manchmal schon nach zwei bis drei Wochen; bei Streit oder Auslandsbezug auch mehrere Monate.
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit eindeutiger Erbfolge vor, akzeptiert das Grundbuchamt das oft ohne Erbschein. Ohne Testament ist er in der Regel erforderlich.
Sterbeurkunde, ein etwaiges Testament oder Erbvertrag, Ihren Ausweis sowie Angaben zu Nachlasswert und Miterben.
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Bewertung startenHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

