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Erbschein beantragen

Einen Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen – persönlich, beim Notar oder schriftlich. Er weist Sie als Erben aus und wird u. a. gebraucht, um das Grundbuch zu berichtigen oder eine geerbte Immobilie zu verkaufen. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert, die Bearbeitung dauert meist vier bis zwölf Wochen. Liegt ein notarielles Testament vor, ist oft gar kein Erbschein nötig.

Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
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Das Wichtigste in Kürze

Kurz & knapp: Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und weist Sie als Erben aus. Kosten: nach Nachlasswert (zwei Gebühren nach GNotKG), Dauer meist 4–12 Wochen. Kein Erbschein nötig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag die Erbfolge eindeutig belegt.

Wann Sie einen Erbschein brauchen

Ein Erbschein ist nötig, wenn Sie gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt Ihre Erbenstellung nachweisen müssen – etwa um eine geerbte Immobilie zu verkaufen oder das Grundbuch zu berichtigen. Nicht nötig ist er häufig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit eindeutiger Erbfolge vorliegt – dann genügt oft die Verfügung samt Eröffnungsprotokoll.

Was ein Erbschein kostet

Es fallen zwei Gebühren an – eine für die Erteilung und eine für die eidesstattliche Versicherung. Beide richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Als grobe Orientierung:

Nachlasswertungefähre Gesamtkosten
10.000 €ca. 150 €
50.000 €ca. 330 €
100.000 €ca. 546 €
250.000 €ca. 1.070 €
500.000 €ca. 1.870 €

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Berechnung nach GNotKG (zwei 1,0-Gebühren). Werte gerundet, ohne Gewähr.

Wie lange es dauert

In einfachen Fällen – ein Erbe, vollständige Unterlagen, klares Testament – liegt der Erbschein oft schon nach 2–3 Wochen vor. Im Regelfall sind es 4–12 Wochen. Streit über die Erbfolge, fehlende Urkunden, Auslandsbezug oder mehrere Beteiligte können das Verfahren auf mehrere Monate verlängern. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.

Checkliste: Erbschein beantragen

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Den Erbschein beantragen Sie selbst oder über einen Notar. Sobald Ihre Erbenstellung feststeht, übernimmt Nestwert Bewertung, Unterlagen und Verkauf der geerbten Immobilie – kostenlos in der Bewertung und aus einer Hand.

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Häufige Fragen

Wo beantrage ich den Erbschein?

Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen – persönlich, schriftlich oder über einen Notar.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und umfassen zwei Gebühren (Erteilung und eidesstattliche Versicherung). Bei 100.000 € Nachlass sind es rund 546 €, bei 500.000 € rund 1.870 €.

Wie lange dauert es, bis ich den Erbschein bekomme?

Meist vier bis zwölf Wochen. In einfachen Fällen manchmal schon nach zwei bis drei Wochen; bei Streit oder Auslandsbezug auch mehrere Monate.

Brauche ich für den Immobilienverkauf zwingend einen Erbschein?

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit eindeutiger Erbfolge vor, akzeptiert das Grundbuchamt das oft ohne Erbschein. Ohne Testament ist er in der Regel erforderlich.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sterbeurkunde, ein etwaiges Testament oder Erbvertrag, Ihren Ausweis sowie Angaben zu Nachlasswert und Miterben.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.