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Grundbuch berichtigen nach Erbfall

Nach einem Erbfall muss das Grundbuch berichtigt werden, damit die Erben als neue Eigentümer eingetragen sind. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Berichtigung gebührenfrei. Als Nachweis dient ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Danach fallen Gebühren nach dem Immobilienwert an.

Grundbuch nach Erbfall berichtigen
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Das Wichtigste in Kürze

Kurz & knapp: Die Grundbuchberichtigung trägt die Erben als neue Eigentümer ein. Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei. Als Nachweis genügt ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Nach Ablauf der Frist fällt eine Gebühr nach dem Immobilienwert an.

Die 2-Jahres-Frist: gebührenfrei

Beantragen die Erben die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie kostenfrei. Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt eine Gebühr, die sich nach dem Wert der Immobilie richtet. Es lohnt sich also, das früh zu erledigen – idealerweise direkt, nachdem die Erbfolge geklärt ist.

So weisen Sie die Erbfolge nach

Für die Berichtigung braucht das Grundbuchamt einen Nachweis der Erbfolge. Das ist entweder ein Erbschein oder – bei Vorliegen – ein notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Ist die Erbfolge darin eindeutig, wird meist kein zusätzlicher Erbschein verlangt.

Was es nach der Frist kostet

Zeitpunkt des AntragsGebühr
innerhalb 2 Jahre nach Erbfallgebührenfrei (0 €)
nach 2 Jahren1,0 Gebühr nach Immobilienwert

Beispiel: Bei einem Immobilienwert von 300.000 € beträgt die Gebühr nach Fristablauf rund 635 €. Ein etwaiger Erbschein wird separat berechnet.

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Grundlage: GNotKG; Gebührenbefreiung für Erben binnen zwei Jahren.

Checkliste

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Häufige Fragen

Ist die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall kostenlos?

Ja, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird. Danach fällt eine Gebühr nach dem Immobilienwert an.

Was brauche ich für die Berichtigung?

Einen Nachweis der Erbfolge: einen Erbschein oder ein notarielles Testament bzw. einen Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll.

Brauche ich einen Notar?

Nicht zwingend – den Antrag können Sie beim Grundbuchamt stellen. Ein Notar kann die Berichtigung aber übernehmen und die Unterlagen einreichen.

Was kostet es nach Ablauf der zwei Jahre?

Eine 1,0-Gebühr nach dem Immobilienwert. Bei 300.000 € Wert sind das rund 635 €.

Muss ich das Grundbuch überhaupt ändern lassen?

Ja, damit die Erben rechtlich als Eigentümer geführt werden – spätestens für einen Verkauf ist die Berichtigung erforderlich.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.