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Erbe ausschlagen

Ein Erbe ausschlagen können Sie, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie ihn aus anderen Gründen nicht antreten möchten. Die Erklärung muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis persönlich beim Nachlassgericht erfolgen. Mit der Ausschlagung verzichten Sie auf den gesamten Nachlass – nicht nur auf die Immobilie – und das Erbe geht an die nächsten Erben über.

Erbe ausschlagen beim Nachlassgericht
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Das Wichtigste in Kürze

Kurz & knapp: Sie können das Erbe binnen 6 Wochen ab Kenntnis beim Nachlassgericht ausschlagen (6 Monate bei Auslandsbezug). Die Ausschlagung betrifft den gesamten Nachlass, nicht nur die Immobilie, und geht auf die nächsten Erben über – ggf. auch auf Ihre Kinder, für die dann ebenfalls ausgeschlagen werden muss. Sinnvoll vor allem bei Überschuldung.

Wann Ausschlagen sinnvoll ist

Ausschlagen ist vor allem sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist – etwa eine Immobilie mit hohen Krediten, Sanierungslasten oder Rückständen, die den Wert übersteigen. Sind Sie unsicher, verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick und lassen Sie die Immobilie bewerten. Ist der Nachlass werthaltig, ist ein Verkauf meist besser als die Ausschlagung.

Die 6-Wochen-Frist

Die Frist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe erfahren. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sie sich auf sechs Monate. Versäumen Sie die Frist, gilt das Erbe als angenommen.

Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Grundlage: § 1944 BGB.

Folgen der Ausschlagung

Mit der Ausschlagung verlieren Sie alle Rechte am Nachlass – auch an werthaltigen Teilen. Das Erbe geht an die nächsten Erben über. Rücken dadurch Ihre Kinder nach, müssen Sie auch für diese fristgerecht ausschlagen, sonst erben sie. Eine Ausschlagung ist grundsätzlich bindend und nur in Ausnahmefällen anfechtbar.

Kosten & Checkliste

Die Gebühr für die Ausschlagung richtet sich nach dem Nachlasswert und ist bei überschuldetem Nachlass gering (Mindestgebühr). Bei komplexer Lage hilft ein Anwalt für Erbrecht.

Nestwert hilft bei werthaltigem Nachlass

Ist die geerbte Immobilie werthaltig, ist Ausschlagen selten nötig. Nestwert bewertet kostenlos und zeigt, ob sich ein Verkauf lohnt – gerade bei belasteten Objekten oft die bessere Lösung als der Verzicht.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung als Erbe. Bei Auslandsbezug sind es sechs Monate. Nach Fristablauf gilt das Erbe als angenommen.

Kann ich nur die Immobilie ausschlagen?

Nein. Die Ausschlagung betrifft immer den gesamten Nachlass. Einzelne Gegenstände oder die Immobilie allein können Sie nicht ausschlagen.

Was passiert nach der Ausschlagung mit der Immobilie?

Sie fällt an die nächsten Erben. Schlagen alle aus, kann der Nachlass letztlich an den Staat fallen. Rücken Ihre Kinder nach, müssen Sie auch für sie ausschlagen.

Was kostet die Ausschlagung?

Eine Gebühr nach dem Nachlasswert; bei überschuldetem Nachlass ist sie gering. Die Erklärung erfolgt beim Nachlassgericht oder notariell.

Sollte ich bei einer belasteten Immobilie ausschlagen oder verkaufen?

Nur wenn der Nachlass wirklich überschuldet ist, lohnt die Ausschlagung. Ist noch Wert vorhanden, ist ein Verkauf meist besser – eine Bewertung schafft Klarheit.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.