Das Wichtigste in Kürze
Wohnrecht oder Nießbrauch?
Beide Rechte sichern dem Berechtigten die Nutzung – der Unterschied ist wichtig für den Wert:
| Wohnrecht | Nießbrauch | |
|---|---|---|
| Nutzung | selbst bewohnen | bewohnen und vermieten |
| Einnahmen | keine | Mieteinnahmen möglich |
| Wertminderung | tendenziell geringer | tendenziell höher |
Wie stark der Wert sinkt
Der Abschlag richtet sich nach dem Kapitalwert des Rechts – und der hängt vom Alter (statistische Lebenserwartung) des Berechtigten und der ortsüblichen Miete ab. Je jünger der Berechtigte, desto länger die voraussichtliche Belastung und desto höher der Abschlag. In der Praxis sind 20–50 % unter dem unbelasteten Marktwert üblich.
Angaben ohne Gewähr · Stand 08/2026 · allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Orientierungswerte; die genaue Berechnung erfolgt objektindividuell.
Löschung nur mit Zustimmung
Als Eigentümer können Sie das Recht nicht einseitig löschen. Nötig sind die Zustimmung des Berechtigten und eine notarielle Beglaubigung; danach wird im Grundbuch gelöscht. Häufig lässt sich der Berechtigte gegen eine Abfindung (Ablösesumme) zur Aufgabe des Rechts bewegen – das erhöht den erzielbaren Verkaufspreis deutlich.
Wer solche Immobilien kauft
Weil das Recht bestehen bleibt, sind belastete Immobilien für Selbstnutzer meist uninteressant. Käufer sind überwiegend Kapitalanleger, die auf die spätere lastenfreie Nutzung oder – beim Nießbrauch – auf Mieteinnahmen setzen. Eine gezielte Vermarktung an die richtige Zielgruppe ist entscheidend.
Checkliste
- ☐Grundbuch prüfen: Wohnrecht oder Nießbrauch?
- ☐Alter des Berechtigten & Kapitalwert klären
- ☐Realistischen (belasteten) Verkehrswert ermitteln
- ☐Ablösung/Abfindung mit dem Berechtigten prüfen
- ☐Gezielt an Kapitalanleger vermarkten
Nestwert vermarktet gezielt
Belastete Immobilien brauchen die richtige Zielgruppe und eine realistische Preisfindung. Nestwert bewertet kostenlos – auch mit Wohnrecht oder Nießbrauch – und spricht gezielt Kapitalanleger an.
Häufige Fragen
Ja. Das eingetragene Wohnrecht verhindert den Verkauf nicht, mindert aber den Wert. Das Recht bleibt bestehen und geht auf den Käufer über.
In der Praxis meist 20–50 % unter dem unbelasteten Marktwert – abhängig vom Alter des Berechtigten und davon, ob es sich um ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch handelt.
Nicht einseitig. Nötig sind die Zustimmung des Berechtigten und eine notarielle Beglaubigung. Oft gelingt die Ablösung gegen eine Abfindung.
Das Wohnrecht erlaubt nur die eigene Nutzung, der Nießbrauch zusätzlich die Vermietung und damit Einnahmen. Der Nießbrauch mindert den Wert daher meist stärker.
Überwiegend Kapitalanleger, die auf die spätere lastenfreie Nutzung oder Mieteinnahmen setzen. Für Selbstnutzer sind solche Objekte meist ungeeignet.
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