Für jede Immobilie
- Aktueller GrundbuchauszugGrundbuchamt beim Amtsgericht, auch über den Notar. Banken verlangen meist einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte)Berlin: Vermessungsamt des Bezirks. Brandenburg: Katasterbehörde des Landkreises.
- EnergieausweisBeim Verkauf Pflicht und spätestens bei der Besichtigung vorzulegen (§ 80 Gebäudeenergiegesetz). Ausgestellt von Energieberatern, Architekten oder Schornsteinfegern mit Berechtigung. Baudenkmäler sind ausgenommen.
- Grundrisse aller Etagen, Schnitte und AnsichtenEigene Unterlagen oder Bauakte beim Bauaufsichtsamt.
- WohnflächenberechnungBauunterlagen oder neu berechnet durch einen Architekten oder Sachverständigen.
- BaubeschreibungBauunterlagen, Bauträger oder Bauakte.
- Nachweise über ModernisierungenRechnungen für Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Bad, jeweils mit Jahr.
- GrundsteuerbescheidFinanzamt (Bescheid über den Grundsteuerwert) und Gemeinde oder Bezirk (Grundsteuerbescheid).
- Nachweis der WohngebäudeversicherungVersicherungsschein und letzte Beitragsrechnung.
- Auskunft aus dem BaulastenverzeichnisBauaufsichtsamt des Bezirks oder des Landkreises.
- Bescheinigung über ErschließungsbeiträgeGemeinde oder Bezirksamt. Sie zeigt, ob noch Beiträge für Straße oder Kanal offen sind.
- Unterlagen zum Darlehen und zur GrundschuldAktueller Darlehensstand von der Bank. Die Löschungsbewilligung fordert später der Notar an.
- Personalausweis und Steuer-IdentifikationsnummerDer Notar braucht beides für die Beurkundung und die Meldung an das Finanzamt.
Zusätzlich beim Haus
- Baugenehmigung und BauakteBauaufsichtsamt. Wichtig bei Anbauten, ausgebautem Dach, Garage oder Wintergarten.
- Feuerstättenbescheid und letztes Protokoll des SchornsteinfegersBevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.
- Wartungsnachweise für Heizung und HaustechnikHeizungsfirma, eigene Unterlagen.
- Auskunft aus dem AltlastenkatasterUmweltamt des Bezirks oder untere Bodenschutzbehörde des Landkreises. Sinnvoll bei früherer gewerblicher Nutzung.
- Bescheid zum DenkmalschutzUntere Denkmalschutzbehörde, falls das Haus eingetragen ist oder in einem Denkmalbereich liegt.
Zusätzlich bei der Eigentumswohnung
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und AufteilungsplanHausverwaltung oder Grundakte beim Grundbuchamt.
- AbgeschlossenheitsbescheinigungLiegt der Teilungserklärung bei, sonst Bauaufsichtsamt.
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und BeschlusssammlungHausverwaltung.
- Hausgeldabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre und aktueller WirtschaftsplanHausverwaltung.
- Stand der ErhaltungsrücklageHausverwaltung. Käufer fragen danach fast immer.
- Zustimmung des Verwalters, falls die Teilungserklärung sie verlangtHausverwaltung, geregelt in § 12 Wohnungseigentumsgesetz.
Zusätzlich bei vermieteten Objekten
- Mietverträge mit allen NachträgenEigene Unterlagen oder Hausverwaltung.
- Mieterliste mit Wohnfläche, Miete, Mietbeginn und letzter MieterhöhungSelbst erstellt oder von der Hausverwaltung.
- Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei JahreEigene Unterlagen oder Hausverwaltung.
- Nachweis über die MietkautionenKautionskonto oder Sparbuch.
Zusätzlich beim Grundstück
- Bebauungsplan oder Auskunft zur BebaubarkeitStadtplanungsamt. Ohne Bebauungsplan richtet sich die Bebaubarkeit nach der Umgebung (§ 34 Baugesetzbuch).
- Bauvorbescheid, falls vorhandenBauaufsichtsamt.
- Baugrundgutachten, falls vorhandenEigene Unterlagen.
- Nachweis der ErschließungGemeinde und Versorger: Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas.
Zusätzlich bei geerbten Immobilien
- Erbschein oder notarielles Testament mit EröffnungsprotokollNachlassgericht.
- Vollmachten aller MiterbenBei Erbengemeinschaften müssen alle zustimmen oder sich vertreten lassen.
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Stand: Oktober 2026 · Nestwert, eine Marke der KEY & CASTLE GmbH · www.nestwert.de · Die Liste ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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